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VG München: Baugenehmigung für Flüchtlingsunterkunft, Nachbaranfechtungsklage, Bestimmtheit, Bebauungsplan mit Festsetzung der maximalen Anzahl der Wohneinheiten, Anlage für soziale Zwecke, keine Wohnnutzung, Zulässigkeit im allgemeinen Wohngebiet, Gebietsverträglichkeit, Rücksichtnahmegebot
Beschluss vom 07.02.2024 – M 9 SN 23.2310